Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21   

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VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21 (https://dejure.org/2021,35873)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2021 - VK 2-5/21 (https://dejure.org/2021,35873)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2021 - VK 2-5/21 (https://dejure.org/2021,35873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter muss drohende de-facto-Vergabe rügen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung der Verwertung von Altpapier - Wie errechnet sich der Auftragswert?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Mit der Abgabe ihres Angebots im Rahmen der Beschränkten Ausschreibung und der Einlegung des Nachprüfungsantrags hat die Antragstellerin ihr Interesse an dem Auftrag belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).

    Aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes, der durch ein Nachprüfungsverfahren gewährt werden soll, kann die Antragsbefugnis einem Unternehmen nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).

    Einem Bieter, der sich an dem beanstandeten Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Angebots beteiligt hat, droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart nicht durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).

    Vielmehr reicht schon die Möglichkeit einer Verschlechterung der Aussichten des den Nachprüfungsantrag stellenden Bieters infolge der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften aus (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 103 Abs. 1 und 4 GWB (vgl. zur Einordnung als Dienstleistungsvertrag BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04; OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004, 13 Verg 26/13).

    Überlässt der Auftraggeber seinem Auftragnehmer Altpapier als Entgelt für die Verwertungsdienstleistungen ohne dafür noch eine Erlösauskehr zu verlangen, besteht der Auftragswert, d.h. der Wert der eingekauften Dienstleistung, im Altpapierwert (so zur Schwellenwertberechnung OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004, 13 Verg 26/13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04; VK Niedersachsen, Beschluss vom 15.01.2010, VgK-74/09; VK Nordbayern, Beschluss vom 09.09.2008, 21. VK-3194-42/08).

    Ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten eines Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04).

    Damit hat die Antragsgegnerin das Recht der Antragstellerin auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren verletzt, zu denen als Grundregel auch die in § 97 Abs. 1 GWB normierte Ausschreibungspflicht gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Die Kostenschätzung muss insgesamt vertretbar sein; die Wahl der Methoden muss ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10, und Urteil vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

    Dem Charakter der Prognose entsprechend können dabei lediglich die bei ihrer Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse bzw. vorhersehbaren Kostenentwicklungen berücksichtigt werden, nicht jedoch solche Umstände, die erst im Nachhinein bei einer rückschauenden Betrachtung erkennbar und in ihrer Bedeutung ersichtlich werden (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

    Aus der Sicht der Beteiligten am Vergabeverfahren sind ihre Ergebnisse hinzunehmen, wenn die Prognose aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10) unter Berücksichtigung aller Geldströme (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016, Verg W 4/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14).

    Dabei ist eine wirklichkeitsnahe Schätzung des Auftragswertes vorzunehmen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10).

    Die Kostenschätzung muss insgesamt vertretbar sein; die Wahl der Methoden muss ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10, und Urteil vom 08.09.1998, X ZR 99/96).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2014 - Verg 24/14

    Ermittlung des Auftragswerts eines Vergabeverfahrens betreffend die Verwertung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10) unter Berücksichtigung aller Geldströme (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016, Verg W 4/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14) ist insoweit maßgeblich, was der Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags als Entgelt erhält.

    Erweist sich eine Auftragswertschätzung durch einen Auftraggeber als nicht tragfähig, hat die Vergabekammer eine eigenständige Auftragswertschätzung und Schwellenwertermittlung vorzunehmen um erkennen zu können, ob eine Erreichung des Schwellenwertes vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14; VK Thüringen, Beschluss vom 08.08.2017, 250-4002-5960/2017-E-011-SM).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Erkennbar ist ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter des durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreises bei Durchsicht und Bearbeitung der Vergabeunterlagen als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 25/20; Beschluss vom 11.07.2018, Verg 24/18; VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Die eigene Auftragswertschätzung durch die Kammer zeigt, dass der Auftragswert jedenfalls nicht in einer Weise den Schwellenwert überschreitet, dass man sagen könnte, die Fehlerhaftigkeit der Auftragswertberechnung springt einem durchschnittlich fachkundigen Bieter ins Auge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 54/17).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten eines Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 190/09

    Zahlungsbegehren auf Grundlage eines Entsorgungsvertrags; Verpflichtung zur

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Zwar erscheinen Preisindices als grundsätzlich mögliche Basis für eine entsprechende Auftragswert- oder Kostenschätzung (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011, 21 U 190/09).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - VK 1-16/15

    Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21
    Der vom Auftraggeber geforderte Recherche- und Markterkundungsaufwand muss zumutbar und verhältnismäßig sein (vgl VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.11.2015 - VK 1-16/15).
  • VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20

    Projektträgerschaft Neue Methoden und Technologien

  • VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM

    Auftragswert ist ohne Kostenpuffer zu schätzen!

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 5/03

    Schwellenwertschätzung

  • OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15

    Zulässigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Fehlerhaftigkeit

  • OLG Koblenz, 23.05.2018 - Verg 2/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung durch Ablauf der Bindefrist für das

  • VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

  • VK Bund, 22.07.2011 - VK 3-83/11

    Ausschreibung eines Rahmenvertrages

  • VK Niedersachsen, 15.01.2010 - VgK-74/09

    Nachprüfungsantrag i.R.e. Vergabeverfahrens bzgl. der Verwertung kommunalen

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 30. April 2021 - VK 2 - 5/21 - gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 30.04.2021, Az. VK 2 - 5/21, aufzuheben;.

    die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 30.04.2021 (Az.: VK 2 - 5/21) zurückzuweisen.

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